Allgemeine Geschäftsbedingungen der WS Gastro GmbH

  1. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden sind den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterworfen. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden bzw. die Ware vom Kunden zu den angebotenen Bedingungen angenommen worden ist. Die Lieferungen erfolgen nach unseren jeweils gültigen Preislisten frei Haus. Gelieferte Ware wird nur nach Absprache mit der Geschäftsführung zurückgenommen. Sogenannte Kommissions-Lieferungen werden voll berechnet, wenn die Voll- und Leergutrückgabe nicht innerhalb von vier Werktagen nach Lieferung erfolgt.
  2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Betriebszeiten ausgeführt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Betriebszeiten, sind wir berechtigt, dem Kunden die Kosten der Lieferung in Rechnung zu stellen. Von uns nicht zu vertretene Lieferschwierigkeiten berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche gegen uns geltend zu machen.
  3. Die Ware wird in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen bezüglich Art und Menge der Lieferung sowie der zurückgenommenen Gebinde (Leergut) sind unverzüglich unseren Mitarbeitern gegenüber zu erklären. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels unseren Verwaltungsmitarbeitern gegenüber zu erklären. Mangelhaftes Faßbier (Trübbier) wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr 2/3 der Füllmenge des Fasses ersetzt. Maßgeblich für die Erstattung des Trübbiers ist die Laboranalyse der betroffenen Brauerei. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Ware beim Kunden entstanden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Rechnungsbeträge und sonstige fällig gestellte Forderungen sind nach Erhalt der Rechnung bzw. der Zahlungsaufforderung sofort und ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens gemäß § 288 BGB zu erheben. Etwaige dem Kunden erteilte Gutschriften werden auf aktuelle Lieferungen und Leistungen verrechnet.
  5. Alle Verpackungsgebinde außer Einwegflaschen und Kartons werden dem Kunden nur leihweise überlassen. Der Kunde haftet insofern für die Rückgabe der ausgeliehenen Gebinde in ordnungsgemäßem Zustand. Wird die Leihsache nicht spätestens einen Monat nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zurückgegeben, so sind wir berechtigt, dem Kunden den Wiederbeschaffungspreis der Sache in Rechnung zu stellen. Für Mehrweggebinde wird ein Pfand in Höhe der jeweils gültigen Sätzen erhoben. Das Pfand ist mit der Warenrechnung zur Zahlung fällig.
  6. Kohlensäureflaschen werden an den Kunden gegen Zahlung eines Pfandes vermietet. Die Flaschen werden dem Kunden für 90 Tage entgeltfrei überlassen. Ab dem 91. Miettag sind wir berechtigt, ein tägliches Mietentgelt in Höhe von 0,20 EUR zzgl. MwSt. zu erheben. Werden die Kohlensäureflaschen nicht innerhalb von 24 Monaten an uns zurückgegeben, verfällt das Pfand. Die Flaschen gehen in diesem Fall in das Eigentum des Kunden über.
  7. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller unserer mit der Lieferung zusammenhängenden Forderungen unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware wieder in Besitz zu nehmen.
  8. Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, behalten wir uns die Abrechnung der Kosten der Endreinigung vor. Die jeweilige Mietgebühr bezieht sich regelmäßig auf einen Mietzeitraum von vier Werktagen.
  9. Gratiserstausstattungen werden dem Kunden grundsätzlich leihweise zur Verfügung gestellt. Hat die aktive Geschäftsbeziehung länger als sechs Monate Bestand, so geht die Erstausstattung nach Ablauf von sechs Monaten vollständig in das Eigentum des Kunden über. Endet die aktive Geschäftsbeziehung vor dem Ablauf von sechs Monaten, so hat der Kunde auf unser Verlangen die Erstausstattung wieder an uns herauszugeben. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Anlieferung und die Abholung der Erstausstattung in Rechnung zu stellen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, auf den Kunden bezogene, mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängende Daten im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse oder soweit es zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen oder eines Industriepartners erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden, zu speichern, zu übermitteln, zu ändern und zu löschen. Alle mit Kunden getätigten Umsätze werden gemäß § 144 AO aufgezeichnet.
  11. Änderungen dieser AGB gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen diesen widerspricht.